Mediengesetz neu in Österreich

Das neue Mediengesetz in Oesterreich schnuert die Freiheit des Internets zusammen. Seit 1. Juli 2005 muss jede Website in Oesterreich, egal ob geschaeftlich oder privat genutzt, ein Impressum aufweisen. Das gilt auch fuer Weblogs.

Die neue Regelung bezueglich der Impressumspflicht spricht in § 24 Abs. 3 des oesterreichischen Mediengesetzes vom Namen oder der Firma sowie der Anschrift des Medieninhabers und des Herausgebers eines jeden wiederkehrenden elektronischen Mediums, die anzugeben sind. Unter den Begriff "periodisches Medium" fallen im Grunde auch Homepages oder Websites, die im Regelfall jederzeit abrufbar und damit dauernd vorhanden sind.

Jeder Inhaber einer Website (man muss nicht zwingend auch Inhaber einer Domain sein) muss also persoenliche Angaben machen, soweit er seinen Wohnsitz in Oesterreich hat. Was fuer Dienstleister im Internet opportun und ein Zeichen der Seriositaet ist, wird zur potentiellen Quelle des Missbrauchs bei privaten Internetseiten. Kenner der Materie fuerchten nun, dass die Impressumsdaten das gefundene Fressen fuer Werbetreibende sei.

Besonders hart wird es voraussichtlich Weblogger treffen, die ihre Journale nicht selten auch mit der Absicht betreiben, die oeffentliche Meinung zu beeinflussen. Fuer diese elektronischen Medien gelten strengere Regeln. So muss neben Name und Ort auch eine vollstaendige Adresse sowie etwaige Beteiligungen des Medieninhabers an Gesellschaften und anderen unternehmeri- schen Websites sowie gegebenenfalls weitere Informationen angegeben werden (§ 25 Abs. 2). Alles in allem sind aber verschiedene genutzte Rechtsbegriffe noch so unklar, dass nicht gesagt werden kann, wie weit sie gehen.

Das oesterreichische Gesetz sieht fuer den Fall des Verstosses gegen die Regelungen Verwaltungsstrafen bis zu EUR 2.180,- vor. Dabei handelt es sich allerdings um die Hoechststrafe, die nicht die Regel sein wird. Es fragt sich allerdings, wer ein Interesse daran haben koennte, die hunderttausenden von Websites zu kontrollieren und wer den Aufwand betreiben will, die tatsaechlich eingetragenen Impressen zu verifizieren. Zudem fragt sich, wofuer es die WHOIS-Daten gibt. Sicher gibt es da auch nicht korrekte Daten, aber mit Impressen wird es sich nicht wesentlich anders verhalten. Braucht es dann wirklich die Impressumsregelung fuer jedermann?

Wie sich die Sache in Deutschland entwickelt, wird man sehen. Ein Entwurf fuer das zukuenftige Mediendienstegesetz liegt bereits vor. Ueber den neuen Staatsvertrag fuer Rundfunk und Telemedien wird ebenfalls verhandelt. Beide verheissen fuer das Internet nicht nur Gutes. Fuer Weblogs duerfte da interessant sein, dass laut § 54 Abs. 2 des Staatsvertragsentwurf "Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollstaendig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, und vergleichbare Telemedien [...] den anerkannten journalistischen Grundsaetzen zu entsprechen" haben werden.

Zum Nachlesen: Das oesterreichische Mediengesetz mit einer Synopse

Quelle: Domain-Newsletter #261 von domain-recht.de

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